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Steuerinfo
Handwerkerrechnungen steuerlich ansetzbar!!!!
„aus jährlich bis zu 6.000,00 € kann 20% vom Fiskus direkt aus der Steuerschuld auf Ihr Konto fließen….“
- Wenn es sich um…
- Handwerkerarbeitslohn handelt
- vom Handwerker, in Ihrem selbstgenutzten Gebäude/ Eigentumswohnung, Arbeiten ausgeführt worden sind die z.B. unter Modernisierung, Erhaltung und Renovierung fallen
- ordentlich per Überweisung von Ihrem Konto an den Handwerksbetrieb überwiesene Rechnungsbeträge handelt (Nachweis Kopie Kontoauszug zwingend)
- Wenn folgende Arbeiten ausgeführt wurden…
- Instandsetzung Innen- und Außenwände
- Reparatur an Dach und Fassade
- Sanierung Bad und /oder Dusche
- Reparatur, Modernisierung Heizungsanlage
- Reparatur Fenster, Austausch Fenster
- Türenreparatur oder Modernisierung dieser bzw. Austausch
- Renovierung nach Sanierungsarbeiten
- Auch, wenn…
- Ganz allgemein übliche Renovierung und Instandhaltung in und am Haus erfolgt
- Ja sogar die laufenden Arbeiten…
- Schornsteinfeger
- Wartung Heizungsanlage oder
- Wartung anderer eingebauter techn. Anlagen
- Und möglich ist das auch bei Hilfsarbeiten auf dem Grundstück
- Gartenarbeiten
- Aufräumarbeiten
- Rasenpflege usw.
… immer auf Rechnung und immer per Überweisung ist Bedingung
!! Teilen Sie Ihrem Handwerker bitte mit: Lohn-und Fahrtkosten bitte einzeln auf der Rechnung ausweisen !!
die Liste ist nicht vollständig, jedoch wenn Sie etwas planen können Sie schon jetzt berücksichtigen und es korrekt realisieren!
Fragen Sie auch im Vorfeld Ihren Beratungsstellenleiter