Beitragsordnung
Mitgliedsbeiträge
Die Kosten der Lohnsteuerhilfe umfassen den jährlichen Mitgliedsbeitrag und eine einmalige Aufnahmegebühr. Der Mitgliedsbeitrag ist sozial nach dem Einkommen (Bemessungsgrundlage) gestaffelt und in der Beitragsordnung geregelt.
Die einmalige Aufnahmegebühr beträgt 16,50 € inkl. MwSt. je Person.
Zum Einkommen gehören: Lohn, Gehalt, Lohnersatzleistungen (z.B. ALG I, Unterhalt (hier Ehegattenunterhalt auch wenn nicht zu besteuern) und Unterhaltsgeld von DRV, Mutterschafts- und Elterngeld, Kranken – und Verletztengeld Kurzarbeitergeld, keine EPP oder IAP) Weiterhin: Kindesunterhalt, Unterhaltszuschuss, Renten, Ersatzrenten, Unfallrenten sowie Einnahmen aus Vermietung sowie Pachten
Bei rückwirkendem Beitritt: Im Fall des rückwirkenden Beitritts, wird für den in der Vergangenheit liegenden Zeitraum, derjenige Beitrag erhoben, der bei einer bereits bestehenden Mitgliedschaft erhoben worden wäre.
Bei Ehepaaren werden die Einnahmen beider Partner berücksichtigt, wird die Einzelveranlagung für Eheleute erforderlich oder gewählt, erfolgt die Festsetzung ggf. jeweils Einzeln.
Die Beiträge sind, gemäß gleichlautende Erlasse, zeitnah zu Jahresbeginn fällig und entsprechend frühzeitig eingefordert. Zeitnahe Fälligkeit: 28.02. bzw. 29.02. siehe Satzung § 7.
Ermäßigungen sind bis zum Zeitpunkt der Fälligkeit bzw. Neubeitritt aus aktuellen sozialen Gründen zu beantragen.
Rentner haben im lfd. Kj jeweils eine BKL weniger zu entrichten, als lt. Tabelle verpflichtend.
Beitragsklasse | Bemessungsgrundlage Einkommen | Mitgliedsbeitrag inkl. MwSt. |
---|---|---|
1 | bis 12.500 € | 55 € |
2 | bis 20.000 € | 79 € |
3 | bis 31.000 € | 102 € |
4 | bis 40.000 € | 128 € |
5 | bis 51.000 € | 149 € |
6 | bis 58.000 € | 170 € |
7 | bis 66.000 € | 200 € |
8 | bis 73.000 € | 233 € |
9 | bis 84.000 € | 273 € |
10 | bis 95.000 € | 310 € |
11 | bis 101.000 € | 347 € |
12 | bis 119.000 € | 384 € |
13 | ab 119.001 € | 421 € |
Die Beitragsordnung wurde am 19.12.2024 durch den Vorstand beschlossen und den Mitgliedern im Dezember 2024 bekanntgegeben.
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