Beitragsordnung

Mitgliedsbeiträge

Die Kosten der Lohnsteuerhilfe umfassen den jährlichen Mitgliedsbeitrag und eine einmalige Aufnahmegebühr. Der Mitgliedsbeitrag ist sozial nach dem Einkommen (Bemessungsgrundlage) gestaffelt und in der Beitragsordnung geregelt.

Die einmalige Aufnahmegebühr beträgt 15,00 € inkl. MwSt. je Person.

Zum Einkommen gehören: Lohn, Gehalt, Lohnersatzleistungen (Arbeitslosengeld I und II, Unterhaltsgeld, Mutterschaftsgeld, Elterngeld (der Betrag ü. 300 €) Krankengeld, Verletztengeld sowie Übergangsgeld), weiterhin Renten, Kapitaleinkünfte (Zinsen, Dividenden usw.), Unfallrenten, Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung und 50 % aller Auslöse und Erstattungen von AG`ern sowie Abfindungen.

Bei rückwirkendem Beitritt wird für den in der Vergangenheit liegenden Zeitraum, derjenige Mitgliedsbeitrag erhoben, der bei einer bereits bestehenden Mitgliedschaft erhoben worden wäre. Bei Ehepaaren werden die Einnahmen Beider berücksichtigt, wird eine Einzelveranlagung erforderlich erfolgt die Festsetzung des Beitrages jeweils einzeln.

Beiträge werden jährlich zeitnah zum 28.02.(29.02.) fällig, ohne dass es eines Hinweises bedarf.
Ermäßigungen sind bis zum Tag der Fälligkeit zu beantragen, danach ist der volle Beitrag zu entrichten
Für die Ermäßigung gilt die, den Beratungsstellenleitern vorliegende DVO zur BO.
Der Antrag auf Ermäßigung ist in der Beratungs- oder Geschäftsstelle zu stellen.
Nach einer internen Erinnerung wird das außergerichtliche Mahnverfahren eingeleitet.
Für das außergerichtliche Mahnverfahren werden Gebühren erhoben, Einwohnermeldeamtsanfragen und andere Kosten ebenfalls an die Mitglieder weiterberechnet.

BeitragsklasseBemessungsgrundlage
Einkommen
Mitgliedsbeitrag
inkl. MwSt.
1bis 11.000 €50 €
2bis 18.000 €73 €
3bis 28.000 €93 €
4bis 36.000 €114 €
5bis 46.000 €135 €
6bis 56.000 €155 €
7bis 66.000 €182 €
8bis 76.000 €212 €
9bis 86.000 €248 €
10ab 86.001 €281 €
Beitragsordnung ab 2015 gültig

Die Beitragsordnung wurde am 14.11.2013 durch den Vorstand beschlossen und den Mitgliedern im Januar 2014 bekanntgegeben. In der Mitgliederversammlung vom 28.02.2014 erfolgte nochmals die Bestätigung.

Profitieren Sie von einer Mitgliedschaft im
Lohnsteuerhilfeverein Nordharz e.V.
Verschenken Sie kein Geld und sparen Sie Steuern.