Kategorie:
Mitgliedschaft
In der Beratungsbefugnis der Lohnsteuerhilfevereine ist klar geregelt, wer Mitglied werden darf.
Wir dürfen Sie im Rahmen unserer Beratungsbefugnis für die folgende Einkünfte beraten
- Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit
- Einnahmen aus Renten und Pensionen
- Erhalt aus Unterhaltsleistungen, auch wenn Sie daneben Einkünfte aus
- Kapitalvermögen, Vermietung und Verpachtung oder Spekulationsgeschäften
- (private Veräußerungsgeschäfte) realisieren, sofern diese Einnahmen insgesamt
- 18.000 €, bei zusammen veranlagten Ehegatten 36.000 € nicht übersteigen!
Sie kommen zu uns, werden dazu noch einmal in einem Erstgespräch informiert und stellen die Beitrittserklärung aus
Die Beratung bei Einkünften aus selbständiger Tätigkeit, aus Land- und Forstwirtschaft ist leider ausgeschlossen.