Wer kann Mitglied werden?

Kategorie: Mitgliedschaft

In der Beratungsbefugnis der Lohnsteuerhilfevereine ist klar geregelt, wer Mitglied werden darf.

Wir dürfen Sie im Rahmen unserer Beratungsbefugnis für die folgende Einkünfte beraten

  • Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit
  • Einnahmen aus Renten und Pensionen
  • Erhalt aus Unterhaltsleistungen, auch wenn Sie daneben Einkünfte aus
    • Kapitalvermögen, Vermietung und Verpachtung oder Spekulationsgeschäften
    • (private Veräußerungsgeschäfte) realisieren, sofern diese Einnahmen insgesamt
    • 18.000 €, bei zusammen veranlagten Ehegatten 36.000 € nicht übersteigen!

Sie kommen zu uns, werden dazu noch einmal in einem Erstgespräch informiert und stellen die Beitrittserklärung aus

Die Beratung bei Einkünften aus selbständiger Tätigkeit, aus Land- und Forstwirtschaft ist leider ausgeschlossen.