Welche Vorteile hat eine Mitgliedschaft für mich?

Kategorie: Mitgliedschaft

Sie können das ganze Jahr über Ihre Fragen in Einkommensteuer- und Kindergeldangelegenheiten in Ihrer Beratungsstelle mit Ihrem Beratungsstellenleiter klären.

Was ist für mich als Mitglied noch möglich?

Sie haben…

  • durch die aktive Zusammenarbeit mit unseren Mitarbeitern keinen Stress bei der Zusammenstellung der Unterlagen für Ihre Einkommenssteuererklärung!
  • keine Sorge um Einspruchsstellung und Begründungsformulierung, auch Dieses regeln wir für Sie!
  • falls es doch erforderlich ist, keinen Weg zum Finanzgericht, denn selbst eine Klage wird von uns zusammen gestellt und kompetent für Sie erledigt!
  • die Möglichkeit sich jederzeit über rechtliche Veränderungen zu informieren, und so gegebenenfalls passend für das kommende Jahr zu reagieren.
  • die Möglichkeit auch für weiter zurückliegende Jahre, Einkommenssteuererklärungen (Antragsveranlagungen) durch uns erstellen zu lassen (z.Zt. bis 2017). Bei vorliegender „Pflichtveranlagung“, die regelmäßig bis Ende Juli zu erledigen ist, bis zu 7 Jahre nachholbar (bei Pflicht VA 2015 zurück)
  • als privater “ Vermieter“ im Rahmen der Beratungsbefugnis (bei Bruttomieteinnahmen einschl. Kapitaleinkünfte und priv. Veräußerungsgeschäften für Alleinstehende bis max. 18.000€/ für Eheleute bis max. 36.000€) weiterhin die Möglichkeit bei uns im Lohnsteuerhilfeverein beraten zu werden!