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Häufige Fragen
Die Zeit zwischen dem Versand Ihrer Erklärung per ELSTER und dem Erlass des Bescheides durch das Finanzamt verkürzt sich von Jahr zu Jahr. Auch Sie können dazu beitragen. Haben Sie stets alle Belege oder reichen Sie sie nach.
Es besteht „Belegvorhaltepflicht“ und das heißt, Sie müssen die Belege haben und bei Aufforderung, tatsächlich im Original vorlegen können. Deshalb, ausdrucken und mitbringen. Anschließend auf jeden Fall aufbewahren! Zwar wurde die „Belegvorlagepflicht“ eingeschränkt, das heißt jedoch nicht, dass sie nicht da sein müssen!
Belege, die bei der Erstellung der Erklärung relevant waren, müssen 10 Jahre aufbewahrt werden.