Mitgliedschaft
Mitglieder werden bei uns kostenlos beraten d.h., außer dem jährlich festgesetzten Beitrag entstehen Ihnen keine weiteren Kosten
Gemäß Beitragsordnung werden Sie entsprechend Ihrer persönlichen „sozialen Lage“ in die Beitragsklasse eingestuft.
Die Aufnahmegebühr entsteht nur im Beitrittsjahr. Ab Beitritt zahlen Sie jährlich nur den Jahresbeitrag
Bei der Erstellung mehrerer Erklärungen wird, gemäß Satzung und Beitragsordnung individuell und sozial verträglich über die Erhebung mehrerer Beiträge oder eines Höchstbeitrages entschieden!
Der Beitrag ist bei Eintritt sofort und in den Folgejahren, gemäß Satzung, immer im Februar fällig.
Sie können das ganze Jahr über Ihre Fragen in Einkommensteuer- und Kindergeldangelegenheiten in Ihrer Beratungsstelle mit Ihrem Beratungsstellenleiter klären.
Was ist für mich als Mitglied noch möglich?
Sie haben…
- durch die aktive Zusammenarbeit mit unseren Mitarbeitern keinen Stress bei der Zusammenstellung der Unterlagen für Ihre Einkommenssteuererklärung!
- keine Sorge um Einspruchsstellung und Begründungsformulierung, auch Dieses regeln wir für Sie!
- falls es doch erforderlich ist, keinen Weg zum Finanzgericht, denn selbst eine Klage wird von uns zusammen gestellt und kompetent für Sie erledigt!
- die Möglichkeit sich jederzeit über rechtliche Veränderungen zu informieren, und so gegebenenfalls passend für das kommende Jahr zu reagieren.
- die Möglichkeit auch für weiter zurückliegende Jahre, Einkommenssteuererklärungen (Antragsveranlagungen) durch uns erstellen zu lassen (z.Zt. bis 2017). Bei vorliegender „Pflichtveranlagung“, die regelmäßig bis Ende Juli zu erledigen ist, bis zu 7 Jahre nachholbar (bei Pflicht VA 2015 zurück)
- als privater “ Vermieter“ im Rahmen der Beratungsbefugnis (bei Bruttomieteinnahmen einschl. Kapitaleinkünfte und priv. Veräußerungsgeschäften für Alleinstehende bis max. 18.000€/ für Eheleute bis max. 36.000€) weiterhin die Möglichkeit bei uns im Lohnsteuerhilfeverein beraten zu werden!
In der Beratungsbefugnis der Lohnsteuerhilfevereine ist klar geregelt, wer Mitglied werden darf.
Wir dürfen Sie im Rahmen unserer Beratungsbefugnis für die folgende Einkünfte beraten
- Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit
- Einnahmen aus Renten und Pensionen
- Erhalt aus Unterhaltsleistungen, auch wenn Sie daneben Einkünfte aus
- Kapitalvermögen, Vermietung und Verpachtung oder Spekulationsgeschäften
- (private Veräußerungsgeschäfte) realisieren, sofern diese Einnahmen insgesamt
- 18.000 €, bei zusammen veranlagten Ehegatten 36.000 € nicht übersteigen!
Sie kommen zu uns, werden dazu noch einmal in einem Erstgespräch informiert und stellen die Beitrittserklärung aus
Die Beratung bei Einkünften aus selbständiger Tätigkeit, aus Land- und Forstwirtschaft ist leider ausgeschlossen.