Kategorie:
Mitgliedschaft
Mitglieder werden bei uns kostenlos beraten d.h., außer dem jährlich festgesetzten Beitrag entstehen Ihnen keine weiteren Kosten
Gemäß Beitragsordnung werden Sie entsprechend Ihrer persönlichen „sozialen Lage“ in die Beitragsklasse eingestuft.
Die Aufnahmegebühr entsteht nur im Beitrittsjahr. Ab Beitritt zahlen Sie jährlich nur den Jahresbeitrag
Bei der Erstellung mehrerer Erklärungen wird, gemäß Satzung und Beitragsordnung individuell und sozial verträglich über die Erhebung mehrerer Beiträge oder eines Höchstbeitrages entschieden!
Der Beitrag ist bei Eintritt sofort und in den Folgejahren, gemäß Satzung, immer im Februar fällig.