Steuererklärung 2022
Wer muss eine Steuererklärung abgeben?
Viele Arbeitnehmer müssen eine Steuererklärung abgeben, wenn auch nicht Alle. Denn das ist Volksmund „Wer einmal eine Erklärung abgegeben hat, muss immer Eine abgeben!“. Doch in folgenden Fällen trifft es sicher zu, nämlich wenn:
- Sie mehrere Arbeitgeber haben, also der 2. Arbeitgeber die Steuerklasse VI nutzen muss (auch wenn die Urlaubskasse mit StKl. Sechs (VI) alten Urlaub in Geld gezahlt bzw. gewährt hat)
- Sie Arbeitnehmer sind und zusätzliche andere Einkünfte haben, die in der Summe höher als 410 Euro betragen (Vermietung oder Pachteinnahmen)
- Sie verheiratet sind und Sie oder Ihr Partner oder Ihre Partnerin die Steuerklassen-Kombination Fünf /Drei oder Drei/ Fünf gewählt hatten,
- Steuerklasse VI oder Steuerklasse IV mit Faktor haben
- Steuerklasse II, also Alleinerziehende (r) waren und ihr erwachsenes Kind die Ausbildung abgeschlossen hat und Sie den Wechsel zur Steuerklasse I versäumt haben oder das Kind zwar noch in Ausbildung ist, doch nicht mehr mit Nebenwohnsitz bei Ihnen gemeldet ist.
- Sie Lohnersatzleistungen wie Arbeitslosengeld, Krankengeld, Verletztengeld, Übergangsgeld nach Reha oder Reha Ausbildung (Umschulung) oder Elterngeld, Mutterschaftsgeld von mehr als 410 Euro im Jahr erhalten haben.
- Sie einen vom Finanzamt eingetragenen Freibetrag haben und Ihr Arbeitslohn als Single höher als 13.150 Euro oder als Ehepaar höher als 24.950 Euro im Jahr ist
- Sie in 2022 geschieden wurden, Sie oder ihr Ex-Partner oder ihre Ex-Partnerin im selben Jahr erneut geheiratet haben.
- Sie vom Finanzamt aufgefordert wurden zur Abgabe einer Erklärung!
Wer kann (ohne Pflicht) eine Steuererklärung abgeben?
Eine Steuererklärung zu machen, kann aber auch ein Gewinn sein, wenn man eigentlich keine einreichen muss, doch eine besondere Situation besteht: Dann gibt man halt freiwillig eine Steuererklärung ab, eine so genannte „Antragsveranlagung“! Diese kann bis zu vier Jahre rückwirkend geltend gemacht werden und von den Personen in Anspruch genommen werden, die nicht dazu verpflichtet sind, eine Steuererklärung abzugeben. Also die Steuererklärung 2019 bis zum 31. Dezember 2023 !!! Danach wäre eine mögliche Erstattung futsch, später geht nichts mehr.
Wann?
- wenn Sie geheiratet haben
- wenn Sie viel Fahrtkosten oder andere Werbungskosten haben, um Ihrer Arbeit nachzugehen
- wenn Sie sich in Ausbildung befinden, relativ geringe Einnahmen erzielt haben, doch hohe Kosten, so dass es sein kann ein Verlust wird festgestellt, der sich in Folgejahren positiv für Sie auswirken kann
- wenn sie, ohne Leistungen aus anderen Quellen, geringes Einkommen haben und eine Zahlung der Mobilitätsprämie zahlbar wäre, da Sie über 20 km Wegstrecke zur Arbeit hatten.
- wenn Sie saniert haben und hoher Handwerkerlohn in Verbindung mit anderen Positionen zu 20 % aus Ihren gezahlten Einkommensteuern an Sie zurückfließen könnte.
- wenn Sie sehr viel gespendet haben, Kirchensteuer zahlten und so eine Erstattung möglich ist.
- wenn Sie Kinderbetreuung und Schulgeld zahlen für Ihren Nachwuchs
- wenn Sie eine Ausbildung in einem Beruf machen, den Sie nicht ausüben.
- wenn Sie in dem Jahr nur wenige Monate voll gearbeitet haben, jedoch ohne schon Anwartschaft auf ALG-I zu haben
Es gibt viele Varianten und es sind Erstattungen möglich, verschenken Sie nicht Ihr Geld an den Fiskus!