Unsere Leistungen

Wir beraten Sie.

Wir unterstützen Sie.

Wir vertreten Sie.

Im Rahmen einer Mitgliedschaft werden Sie kostenlos beraten. Neben dem Mitgliedsbeitrag wird kein weiteres Entgelt erhoben.

Wir prüfen gemeinsam mit Ihnen, was für Sie zutrifft und für Sie beantragt werden kann. Ihren Anspruch auf Steuererstattung, Kindergeld, Eigenheimzulage, Riesterzulage, Arbeitnehmersparzulage, Wohnungsbauprämie errechnen wir für Sie. Wir prüfen Ihre Bescheide und erledigen sämtlichen Schriftwechsel für Sie.

01.

Erstellung der Einkommensteuererklärung

Der Lohnsteuerhilfeverein unterstützt seine Mitglieder bei der Erstellung der jährlichen Einkommensteuererklärung. Dabei werden alle relevanten Informationen und Belege berücksichtigt, um eine korrekte und optimierte Steuererklärung abzugeben.

02.

Prüfung von
Steuerbescheiden

Der Lohnsteuerhilfeverein überprüft den vom Finanzamt erstellten Lohnsteuerbescheid auf Richtigkeit und Vollständigkeit. Bei Unstimmigkeiten oder Fehlern kann der Verein entsprechende Korrekturen oder Einsprüche vornehmen.

03.

Steuerliche Beratung

Der Lohnsteuerhilfeverein bietet seinen Mitgliedern steuerliche Beratung an. Dabei werden individuelle steuerliche Fragen beantwortet, steuerliche Sachverhalte erklärt und Informationen zu steuerlichen Möglichkeiten und Vorteilen gegeben.

04.

Vertretung gegenüber Finanzbehörden

Der Lohnsteuerhilfeverein kann Mitglieder in lohnsteuerlichen Angelegenheiten gegenüber den Finanzbehörden vertreten. Das umfasst beispielsweise die Kommunikation mit dem Finanzamt und die Klärung von Fragen oder Unklarheiten.

05.

Unterstützung bei steuerlichen Anträgen

Der Verein kann bei der Beantragung von steuerlichen Vergünstigungen, wie beispielsweise dem Kindergeld oder dem Entlastungsbetrag für Alleinerziehende, behilflich sein.

Beratungstermin vereinbaren?

TEL: 03941 610272

01.

Erstellung der Einkommensteuererklärung

Erfassung der relevanten Daten. Ausfüllen der Steuerformulare. Prüfung der Vollständigkeit und Richtigkeit. Optimierung der Steuerlast. Kommunikation mit dem Finanzamt.

02.

Prüfung von Steuerbescheiden

Überprüfung der vom Finanzamt erstellten Steuerbescheide auf Richtigkeit und Vollständigkeit. Bei Unstimmigkeiten oder Fehlern werden wir entsprechende Korrekturen oder Einsprüche vornehmen.

03.

Steuerliche Beratung

Wir beantworten Ihre Fragen zu steuerlichen Angelegenheiten. Das kann die Optimierung von Abzugsmöglichkeiten, die Berücksichtigung von Sonderausgaben oder die Klärung von steuerlichen Vorschriften umfassen.

04.

Vertretung gegenüber Finanzbehörden

Wir vertreten unsere Mitglieder bei Bedarf vor den Finanzbehörden. Das beinhaltet die Kommunikation mit den Steuerbehörden und gegebenenfalls die Teilnahme an Einspruchs- oder Klageverfahren.

05.

Unterstützung bei steuerlichen Anträgen

Der Verein hilft seinen Mitgliedern bei der Beantragung von steuerlichen Vergünstigungen wie Kindergeld, Entlastungsbetrag für Alleinerziehende oder anderen relevanten Anträgen. Zudem erstellen wir bei Bedarf Bescheinigungen, die für steuerliche Zwecke benötigt werden.

Haben Sie Fragen oder benötigen Sie eine Beratung?

Schreiben Sie uns eine E-Mail oder rufen Sie uns an. Mitglieder dürfen wir auch telefonisch beraten.

Beratungstermin vereinbaren oder als Mitglied beraten lassen:

TEL: 03941 607819

Ich stimme zu, dass meine Angaben aus dem Kontaktformular zur Beantwortung meiner Anfrage erhoben und verarbeitet werden. Die Daten werden nach abgeschlossener Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Hinweis: Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft per E-Mail widerrufen. Detaillierte Informationen zum Umgang mit persönlichen Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.