Volksmund unter die Lupe genommen

„Wer einmal eine Einkommensteuererklärung macht, muss immer Eine machen“

Stimmt nicht!

Sehr viele Menschen könnten eine Einkommenssteuererklärung abgeben und es in den Folgejahren lassen, weil bei ihnen keine Verpflichtung vorliegt oder sie keine ansetzbaren Kosten vorliegen.

Sie tun es nicht, eben wegen des oben benannten Spruchs, der im Volke umgeht. Sie verschenken dadurch meist sehr viel Geld! Geld mit dem der Fiskus und unser Staat Sachen finanziert, die wir nicht unbedingt als sinnvoll ansehen.

Sie sollten es versuchen und prüfen lassen ob es lohnt etwas zu tun. Es gibt auch Einmalberatungen in Lohnsteuerhilfevereinen!;)?

„Das kann man Alles von der Steuer absetzen“

Stimmt so nicht!

Es gibt nur zwei direkt von der zu zahlenden Einkommensteuer abziehbare Beträge, nämlich

1. Die 20 % Handwerkerleistungen oder haushaltsnahe Dienstleistungen, die man nachweislich per Konto bezahlt hatte und aus denen man korrekt den Arbeitslohn, Transport- und Maschinennutzung ermittelt.
2. 50 % aus den nachgewiesenen Spenden und Beiträgen an Parteien und politische Vereinigungen, die in Deutschland auf Kommunal- Landes- und Bundesebene tätig sind.

Alle anderen Kosten, Spenden Außergewöhnliche Belastungen, Unterhalt, Kinderbetreuungskosten und, und, und, sind von den Jahreseinnahmen abziehbar. So mindert sich der dann tatsächlich steuerbare Betrag, heißt dann am Ende „zu versteuerndes Einkommen und nur darauf entsteht die Einkommenssteuer (zusätzlich Soli und Kirchensteuer) und das was man im Vorfeld über den Arbeitgeber an Lohnsteuer zu viel bezahlt hat, kann man dann zurück erhalten.

Doch eben nur, wenn man eine Einkommensteuererklärung macht oder machen lässt ;)?

„Wenn einer arbeitslos oder Rentner wird, soll der Ehepartner immer die Steuerklasse III nehmen“

Stimmt so nicht immer!

Auch das ist immer von der Situation abhängig, die in der Familie vorliegt.
Arbeitet der andere Partner noch voll und hatten Beide bis zur Arbeitslosigkeit die Steuerklassen IV/IV, sollten sie nicht wechseln, denn sonst kann passieren, dass das Arbeitslosengeld sehr niedrig wird.
Denn Steuerklasse V nimmt die höchsten Steuern vom Brutto und so wird die Basis für die Berechnung des ALG I um zum Teil 200 € bis 300 € weniger und folglich das ALG I ebenfalls.

Arbeitet noch ein Partner und der Andere wird Rentner und hatten Beide bis dahin die Steuerklassen IV/IV ist es auch besser dabei zu bleiben, die vom arbeitenden Partner abgeführte Steuer reicht dann definitiv um den steuerpflichtigen Teil der Rente des Anderen mit zu begleichen.
Das ist einfacher als mit vom Finanzamt festgesetzten Vorauszahlungen zu Händeln.

Fragen Sie bei Ihrem Lohnsteuerhilfeverein nach.

„Ich bin Rentner, wenn das Finanzamt was von mir will melden sie sich schon“

Stimmt, doch kann das zu spät sein!

Rentner sollten prüfen lassen ob sie sich in die Steuerpflichtigen Reihe wieder eingliedern müssen. Oder ob dafür noch ein paar Jahre Zeit ist.
Wenn sie das getan haben, können sie besser schlafen und müssen sich mit dem Thema nicht immer wieder herum plagen.

Wenn sich das Finanzamt erst meldet, kann es unter Umständen sein, man hätte schon 2 oder gar 4 Jahre eine Einkommensteuererklärung abgeben müssen. Dann können tatsächlich Zinsen oder gar Verspätungszuschläge fällig werden. Das sollten Sie dem Fiskus nicht gönnen, dazu ist die Rente oft zu sauer verdient.
In unserem Teil Deutschlands sind es noch wenige Rentner, doch Witwer und Witwen, oder Rentner die in den letzten 5 Jahren mit einer guten Rente gestartet sind, sollten sich auf den Weg machen.

Schauen Sie bei Ihrem Lohnsteuerhilfeverein, in der Nähe mal rein, oder melden Sie sich dort telefonisch! Beratungen dürfen in Ausnahmefällen auch zu Hause erfolgen!