Wir vertreten Sie bei...
  • Finanzamt
  • Familienkasse
  • Finanzgericht
Wir beraten Sie
  • Beim Beantragen der Erstausstellung der ELSTAM (elektronische Lohnsteuerstammdaten)
  • Beim Beantragen von Änderungen bisheriger Daten und Eintragungen der ELSTAM
  • Bei der richtigen Steuerklassenwahl
Wir unterstützen Sie
  • Bei der Bearbeitung Ihrer Riesterunterlagen
  • Bei der Beantragung von Kindergeld (nach der Geburt Ihres Kindes und auch wenn Ihr Kind über 18 ist)
  • Bei der Erstellung Ihrer Veranlagung zur Einkommenssteuer
Wir prüfen gemeinsam mit Ihnen, was im Labyrinth des Steuerrechts für Sie zutrifft, für Sie beantragt werden kann z.B.
  • Bei der Berücksichtigung von Kinderbetreuungskosten
  • Bei der Rentenbesteuerung (Alterseinkünfte)
  • Bei haushaltsnahen Beschäftigungsverhältnissen, sowie den damit zusammenhängenden Arbeitgeberaufgaben
  • Bei Dienstleistungen im Haushalt /an Haus oder Wohnung (private Reparatur- und Modernisierungsarbeiten)
  • Bei Steuerfreistellung von Zinseinnahmen oder Anrechnung von Kapitalertragssteuer und Körperschaftssteuer (Zinsabschlagssteuer)
  • Bei der Arbeitnehmersparzulage und Beantragung der Wohnungsbauprämie
Ihren Anspruch auf Steuererstattung, Kindergeld, Eigenheimzulage, Riesterzulage, Arbeitnehmersparzulage, Wohnungsbauprämie errechnen wir für Sie!
Die Prüfung Ihrer jeweiligen Bescheide und sämtlichen Schriftwechsel dazu, erledigen wir für Sie!

    Rechtsbehelfe und bei Bedarf Klagen bereiten wir in Zusammenarbeit mit Ihnen vor bzw. stehen bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche der jeweiligen Rechtsbehelfsstelle und dem Finanzgericht zur Verfügung!