Werbungskosten hier speziell für Rentner....
Ja, auch Rentner können Ihre Aufwendungen zum Ansatz bringen!
Also Belege mitbringen, wenn...
Werbungskosten - Renten
- In der Regel wird bei Renten, nach Feststellung des steuerbaren Anteils (für alle in 2005 bereits bezogene Renten bzw. in 2005 erhaltene Renten) ein pauschaler Beitrag von 102 Euro abgezogen.
- Sollte es sein, dass Sie Probleme mit der Rentenzahlung hatten und zusätzliche Kosten entstanden sind z.B. für Rechtsberatung oder Gericht wird geprüft, ob diese zu den Werbungskosten zu rechnen sind. Falls ja, können die dann als nachgewiesene Kosten anstelle des Pauschbetrages angesetzt werden.
- Beitragsrechnung Lohnsteuerhilfeverein, Gewerkschaft
Sonderausgaben
- Spenden und Parteibeiträge
- Unterhalt für den geschiedenen Ehegatten (Anlage "U")
Vorsorgeaufwendungen
- Private Versicherungen (Lebens-, Unfall-, Haftpflicht-, Kfz- Haftpflichtversicherungen, Sterbegeld-, und Auslandsreisekostenversicherung sowie ergänzende Krankenversicherungen)
- Pflichtversicherungen (Kranken-, Krankenzusatzversicherung, Lohnersatz-, und Pflegeversicherungen)
- Rüruprentenbeiträge
Außergewöhnliche Belastungen
- Zuzahlung für Medikament und Praxisgebühren
- Zuzahlung für Sehhilfen, Zahnersatz und andere Heil -, und Hilfsmittel wie
z. B. Rollator, Rollstuhl, Blindenstock, Prothesen usw.
- Beerdigungskosten (nur, falls durch Nachlass nicht ausgeglichen wurde)
- Heilpraktikerkosten
- Fahrtkosten zum Arzt und zur Heilbehandlung
- Krankenhaus- und Kurkosten
Sammeln Sie Belege auf jeden Fall !!!
Wichtig! Rentner zahlen häufig "Zuzahlungsvorauszahlungen" die Berechnung dafür und den Zahlungsbeleg bitte ebenfalls mitbringen.
Wichtig auch! Alle erhaltenen Zuschüsse von gesetzl. und privaten Krankenkassen sowie der Beihilfe sind zur Verrechnung nachzuweisen.
- Pflegekosten über das Pflegegeld hinaus
- Haushaltshilfe (bei Reinigung, beim Kochen oder Bügeln)
- Dienste die Sie im Haushalt in Anspruch nehmen, die Sie per Rechnung über Ihr Konto beglichen haben
- Pflege- und Behindertenfreibetrag
(Kinder, Enkel, Lebensgefährtin)
Werbungskosten als Arbeitnehmer
Bei Einnahmen die auf der elektronische Lohnsteuerbescheinigung bescheinigt werden, sind weitere Werbungskosten abziehbar:
Bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung
Da jeder Rentner und jede Rentnerin eine sehr individuelle Lebens- und Einkommenssituation hat, ist in jedem Fall auch eine sehr persönliche Beratung erforderlich.
Wenden Sie sich bitte vertrauensvoll an Ihren Beratungsstellenleiter.
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