Unterlagen die wichtig sein können!

Da jede Einkommensteuererklärung so individuell ist, wie Sie und Ihr Leben selbst, müssen wir darin das für Sie Zutreffende einbinden!

Folgende Aufstellung möglicher und wichtiger Unterlagen sollten Sie zur Verfügung haben, so es Sie betrifft.
Fehlt in unserer Aufstellung etwas, von dem Sie meinen es müsste auch zu betrachten sein, bringen Sie es einfach mit in die Beratung!!!

  • Neumitglieder
    • Bringen Sie auf jeden Fall die Ausdrucke der elektronischen Lohnsteuerbescheinigungen mit für Jahre, die Sie noch nicht erklärt haben!
    • Bankverbindung ist zwingend notwendig
    • Daten von Kindern, auch die nicht bei Ihnen wohnen, und dem dazugehörigen Elternteil werden benötigt
    • von allen Familienmitgliedern, Kindern und Eltern, die eventuell aus Unterhalts- oder Kindergeld rechtlichen Gründen eine Rolle spielen könnten, bitte zwingend die Steueridentifikationsnummer mitbringen! Seit 2016 ist das in allen Bereichen unabdingbar und kann bei Nichtvorlage der Steueridentifikationsnummer zu geringeren Erstattungen führen.
  • Die Einnahmen/ Lohnersatzleistungen
    • Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung (en) worauf bescheinigt werden:
      • Lohn
      • Gehalt
      • Versorgungsbezüge (Pensionen und Hinterbliebenenpensionen)
      • Übergangsgebührnisse
      • Zahlungen der Urlaubskassen
      • Mutterschaftsgeld
      • Kurzarbeitergeld
      • Wintergeld

  • Rentenbescheide
    • Altersrenten
    • Hinterbliebenenrenten
    • Erwerbsunfähigkeitsrenten (auch Teilrenten)
    • Zusatzrenten aus privaten Rentenverträgen (Riester, Rürup)
    • Betriebsrenten (Pensionen, VBL und ZVK bzw. KVSA)

    Wichtig! Für Renten gibt es Rentenbezugsmitteilungen zur Vorlage beim Finanzamt, aus denen die Jahresdaten hervorgehen. Bitte einmal anfordern, dann kommen sie jährlich automatisch!

  • Leistungsnachweise über Zeiten der Nichtbeschäftigung bei Kranken- Kur- oder Reha Zeit
    von Arbeitsamt/ Krankenkasse oder Rententräger:
    • Arbeitslosengeld
    • Krankengeld (auch von Privat Versicherten)
    • Übergangsgeld
    • Mutterschaftsgeld der Krankenkassen
    • Elterngeld
    • Verletztengeld

  • Steuerbescheinigung für Kapitalerträge, wenn von diesen Zinsanteile als Zinsabschlag- oder Kapitalertragssteuer ans Finanzamt abgeführt worden sind.
  • Vermietung und Verpachtung
    • Mietverträge, Pachtverträge für Ackerverpachtung
    • Belege zu Erhaltungsaufwendungen, Sanierung usw.
    • Übliche Nachweise für Betriebskosten
    • (Wasser, Abwasser, Heizung, Hauslicht, Müllabfuhr usw.)
    • Versicherung und Mitgliedschaft Haus und Grund

  • Kinder unter 18 Jahre
    • Geburtsurkunde, falls ein Kind geboren wurde, für erstmaligen Kindergeldantrag
    • Vertrag und Kontoauszüge Kinderbetreuung
    • Kontoauszüge auch bei privater Kinderbetreuung
    • Vertrag und Kontoauszug bei Schulgeld für zugelassene Ersatzschulen
    • Bundesfreiwilligendienst und Steueridentifikationsnummer des Kindes

  • Kinder unter bzw. über 18 Jahre
    • Immatrikulationsbesch. bei studierenden Kindern
    • Ausbildungsverträge
    • Nachweis zu anderen Einkommen, wenn z.B. gejobbt wurde
    • Zum Nachweis des verlängerten Kindergeldanspruchs
    • Nachweis freiwilliges Soziales Jahr, Denkmalpflege- Umweltfpflegejahr
    • Bundesfreiwilligendienst und Steueridentifikationsnummer des Kindes
    • Angaben zu Vollbeschäftigung, wenn Ausbildung noch nicht abgeschlossen (wichtig zur Ermittlung von Anspruch auf Kindergeld)
  • Vorsorgeaufwand
    • Versicherungsbeiträge
      • Lebens-, /Renten-, Unfall-, Kranken-, Privathaftpflichtversicherungen, Sterbegeldversicherung
      • Kfz-Haftpflichtversicherungen (KfZ- immer den Jahresbeleg, da nur Haftpflicht, nicht Kasko ansetzbar)
      • Bescheinigungen über jährlich aufgewandte Beiträge für Altersvorsorge (Riester und Bau- Riester, Rürup) zur Prüfung des Ansatzes, zur Minderung Ihres Einkommensteuerbetrages.

  • Sonderausgaben
    • Spenden
      • Spendenbescheinigungen
      • Mitgliedsbeiträge für politische Parteien und eventuelle Sonderspenden
      • Sonderausgaben
    • Ausbildungskosten (eigene Ausbildung im nicht ausgeübten Beruf)
    • Anlage "U" bei Zahlung bzw. Erhalt von getrennt lebende oder geschiedene Ehegatten
  • Werbungskosten
    • bei nichtselbständiger Tätigkeit
      • Bei mehr als 220 tatsächlichen Arbeitstagen im Jahr eine schriftliche Bestätigung durch den Arbeitgeber
        bei weniger AT die Krankentage sowie Urlaub, Freizeitausgleich Kurzarbeitstage und Homeoffice auszählen, an denen sie tatsächlich nicht im Betrieb waren. Nur so kann man bei den Fahrten Wohnung/Arbeitsstätte erreichen, dass sie vollständig ermittelt sind
      • Berufsverbände ( Gewerkschaft, Ingenieurverbände usw.DOV)
      • Arbeitsmittel, Arbeitsbekleidung, Werkzeuge, Fachliteratur, PC
      • Fortbildungskosten (Teilnahmebescheinigungen, Kursgebühren)
      • Zeitliche Aufstellung der Baustellen bei Auswärtstätigkeit mit km- Angaben und ggf. Übernachtungskostenbelege (mindestens Kalender mit Eintragungen)
      • Arbeitgeberbestätigung über durchgeführte Dienstreisen (auch Kraftfahrer)
      • Zeiten der Abwesenheit bei Auswärtstätigkeit (mindestens 8h, 24h)
      • gezahlte Auslöse (sofern nicht bereits auf Lohnsteuerbescheinigung eingetragen)
      • doppelte Haushaltsführung
      • Unfallkosten auf dem Weg zur Arbeit oder auf Dienstreisen
      • Bei Telefonnutzung im Betrieb, Bestätigung vom AG und Ihre Telefonrechnung
      • Bei Nutzung eigenes KfZ für Dienstfahrten ohne Kostenerstattung, Bestätigung vom AG und Aufstellung der Fahrten
      • Bei Arbeitnehmern sind auch anteilig Unfallversicherung, Diensthaftpflichtversicherung und Berufsrechtschutz ansetzbar, deshalb die Verträge vorlegen
      • Bei Nutzung eigener Arbeitsmittel im Betrieb ohne Zuschuss, Reparatur oder Neuanschaffung belegen

      • (weitere Informationen unter Werbungskosten)
  • Außergewöhnliche Belastungen
    • Körperbehinderung (ggf. auch für Kinder)
      "einen Grad der Behinderung kann man auch für zurückliegende Zeiten beantragen. Dann ist wichtig bei der Begründung anzugeben "aus steuerrechtlichen Gründen" und den Beginn der betreffenden Krankheit (en)!
    • Krankheitskosten (Zuzahlung, Zahnersatz, Brille, Krankenhausaufenthalt, Heilpraktiker, Kur.....)
    • Scheidungskosten (keine Vermögensregulierungskosten)
    • Beerdigungskosten (falls nicht durch Nachlass gedeckt)
    • Unterhaltsleistungen an bedürftige nahe Angehörige (deren eigene Einnahmen u. Bezüge, soweit vorhanden, sind einzubeziehen)
    • Pflegenachweis, Pflegegradnachweis u. Beh. Ausweis von Angehörigen die Sie betreuen
    • Kosten für eine Haushaltshilfe
    • Kinderbetreuungskosten (soweit nicht schon bei Kind belegt)
    • Unterhaltszahlungen, wenn die Anlage U nicht unterschrieben worden ist, an den geschiedenen Ehegatten
  • Handwerksleistungen, haushaltsnahe Dienstleistungen und Pflegedienstleistungen
    • Unterlagen zu den genannten Dienstleistungen sind in der Regel Rechnungen oder Jahresabrechnungen. Dazu auch den Nachweis von Überweisungen beifügen.
    • Rechnungen über Reparaturen in und am eigenen Haus, sind ebenfalls mit Kontoauszug vorzulegen.
    • Bitte achten Sie darauf, dass in den Rechnungen Arbeitslohn, Maschinennutzung und Transportkosten separat ausgewiesen sind. (Das gilt auch für Mieter, die Ihre Betriebskostenabrechnungen nutzen können, um darin enthaltene Dienstleistungen anteilig geltend machen zu können.)
Fragen stellen kann nie von Schaden sein, also fragen Sie, denn "Ohne Fragen, keine Antworten, ohne Antworten weniger Geld"!!!

Nutzen Sie diese Liste, es gibt immer neue Entwicklungen für Sie, aber leider auch solche die ungünstiger sind, deshalb ist es immer gut zu Fragen, Informationen mitzubringen und diese mit Ihrem Berater zu klären!

Wir werden diese Liste für Sie pflegen und sie aktuell halten