Hier ein paar Steuerbegriffe und was dahinter steckt:

Und wie kommt der Fiskus auf das zu versteuernde Einkommen?

  • Ist von jeder Einkunftsart der "Überschuss" ermittelt und der, fall zutreffend,
    Altersentlastungsbetrag abgezogen, ist die Summe aller Einkunftsarten als
  • Gesamtbetrag der Einkünfte zu betrachten.

  • Danach können Verluste aus den einzelnen Einkunftsarten, nach einem
    bestimmten Modus berücksichtigt werden und Aufwendungen, wie
    Sonderausgaben, Vorsorge und außergewöhnliche Belastungen.
  • Der Restbetrag ist dann das Einkommen!

Worauf zahle ich nun die "Einkommensteuer" ?

  • Das Einkommen, vermindert um den Alleinerziehendenentlastungsbetrag und eventuelle andere vom Einkommen abzuziehenden Beträge ergibt das zu versteuernde Einkommen.
  • Darauf wird laut Tabelle in der Regel die Einkommensteuer erhoben.
  • Sollten Lohnersatzleistungen, die zwar nicht steuerbar, jedoch unter Progression zu stellen sind, vorhanden sein verändert sich unter Umständen der Steuersatz.
Wie ist die Progression zu verstehen?

Durch Zusammenrechnung des zu versteuernden Einkommens mit den Lohnersatzleistungen z.B. wird in der Steuertabelle ein höherer Steuersatz ermittelt. Die Lohnersatzleistungen aus der vorher gebildeten Summe werden wieder abgezogen und auf das tatsächlich ermittelte zu versteuernde Einkommen wird mit dem erhöhten Steuersatz die Steuerschuld berechnet.

Je nach bereits gezahlter Lohnsteuer bzw. Vorauszahlungen an Einkommensteuer, ermittelt sich nach Abzug des ermittelten Betrages, der Erstattungs- oder Nachzahlungsbetrag!

Kein Einkommensteuerbescheid gleicht dem Anderen!

Lassen Sie sich beraten von unseren Mitarbeitern in unseren Beratungsstellen vor Ort!

Freibetrag

…ist ein Betrag, der nicht der Besteuerung unterliegt. Wird er allerdings überschritten, so ist nur der übersteigende Teil zu besteuern. (Bsp. Grundfreibetrag)

Freigrenze

…ist ein freibleibender Betrag. Wird er überschritten, muss der gesamte Betrag besteuert werden. (Bsp.Sachbezug, ist geldwerter Vorteil. Der, wenn er überschritten wird, insgesamt zu besteuern ist.

Sachbezug

zusätzliche Zuwendungen eines Arbeitsgebers, an seine Arbeitnehmer für seine Arbeitsleistungen.

Lohnersatzleistungen

Zahlung, die an Stelle von Lohn, für Zeiten gezahlt wird, in der sie nicht gearbeitet haben. (z.Bsp. Bei Krankheit, Arbeitslosigkeit, nach Unfall oder bei Kurzarbeit.) Diese Zahlungen sind steuerfrei, unterliegen jedoch dem Progressionsvorbehalt.

Progressionsvorbehalt

Betrag der Lohnersatzleistungen wird dem zu versteuernden Einkommen hinzugerechnet, dann wird der Steuersatz ermittelt. Mit diesem wird dann auf das zu versteuernde Einkommen, die zu leistende Einkommensteuer berechnet.