Ihre Fragen? Unsere Antworten!

Wie kann ich Mitglied im LHV Nordharz e.V. werden?

  • In der Beratungsbefugnis der Lohnsteuerhilfevereine ist klar geregelt, wer Mitglied werden darf,
    gehören Sie zum entsprechenden Personenkreis?
  • Sie kommen zu uns, werden dazu noch einmal in einem Erstgespräch informiert und stellen die Beitrittserklärung aus
wir beraten Sie gern!
  • Mitglieder werden bei uns kostenlos beraten d.h., außer dem jährlich festgesetzten Beitrag entstehen Ihnen keine weiteren Kosten
  • Gemäß Beitragsordnung werden Sie entsprechend Ihrer persönlichen "sozialen Lage" in die Beitragsklasse eingestuft. Die Aufnahmegebühr entsteht nur im Beitrittsjahr.
  • ab Beitritt zahlen Sie jährlich nur den Jahresbeitrag
  • neu ist, bei der Erstellung mehrerer Erklärungen wird, gemäß Satzung und Beitragsordnung, individuell und sozial verträglich über die Erhebung mehrerer Beiträge oder eines Höchstbeitrages entschieden!
  • der Beitrag ist bei Eintritt sofort und in den Folgejahren, gemäß Satzung, immer im Februar fällig
  • vereinbaren Sie einen Termin, dann hat der Beratungsstellenleiter ausreichend Zeit für Sie.
Welche Vorteile hat eine Mitgliedschaft für mich?

  • Sie können das ganze Jahr über Ihre Fragen in Einkommensteuer- und Kindergeldangelegenheiten in Ihrer Beratungsstelle
    mit Ihrem Beratungsstellenleiter klären.

Was ist für mich als Mitglied noch möglich?

  • Sie haben...
    1. durch die aktive Zusammenarbeit mit unseren Mitarbeitern keinen Stress bei der Zusammenstellung der Unterlagen für Ihre Einkommenssteuererklärung!
    2. durch die Möglichkeit des Datenabgrats erfolgt das Einlesen Ihrer Daten in unser System und es bleibt mehr Zeit für das Beratungsgespräch.
    3. keine Sorge um Einspruchsstellung und Begründungsformulierung, auch Dieses regeln wir für Sie!
    4. Falls es doch erforderlich, keinen Weg zum Finanzgericht, denn selbst eine Klage, wird von uns zusammen gestellt und kompetent für Sie erledigt!
    5. Sie haben die Möglichkeit sich jederzeit über rechtliche Veränderungen zu informieren, und so gegebenenfalls passend für das kommende Jahr zu reagieren.
    6. die Möglichkeit auch für weiter zurückliegende Jahre, Einkommenssteuererklärungen (Antragsveranlagungen) durch uns erstellen zu lassen (z.Zt. bis 2017)
      Bei vorliegender "Pflichtveranlagung", die regelmäßig bis Ende Juli zu erledigen ist, bis zu 7 Jahre nachholbar (bei Pflicht VA 2015 zurück)
    7. als privater " Vermieter" im Rahmen der Beratungsbefugnis (bei Bruttomieteinnahmen einschl. Kapitaleinkünfte und priv. Veräußerungsgeschäften für Alleinstehende bis max. 18.000€/ für Eheleute bis max. 36.000€) weiterhin die Möglichkeit bei uns im Lohnsteuerhilfeverein beraten zu werden!
Kindergeld und Familienkasse?
  • Die Beratungsbefugnis für Lohnsteuerhilfevereine erstreckt sich einschl. Anträge, Rückfragen und Ergänzungen
  • Widerspruch, Zusammenstellung von Unterlagen z.B. bei Ausbildung, aufbauender Ausbildung bzw. des Studiums nehmen wir Ihnen gern ab
  • Falls notwendig kann strittiges Kindesgeld über eine Klage durchgesetzt werden
  • Achtung !!! nicht neu, doch wichtig
    Die Steuer ID von Elternteilen, die Kindergeld beantragen und Kindern für die das Kindergeld beantragt wird, sind unbedingt anzugeben.
    Für schon laufende Kindergeldzahlungen sollte das zeitnah nachgeholt werden.
    Bei Neuanträgen ins Formular mit eintragen.
Was muß ich bei meinem Grundstück beachten bzw. wenn ich beabsichtige mir ein Haus zu bauen? Kann ich Sanierungsarbeiten, Reparaturen und Renovierarbeiten steuerlich geltend machen ??
  • Ja, wenn Sie Arbeiten an Ihrem Haus/Grundstück, von Firmen erledigen ließen, eine Rechnung und den Nachweis der Zahlung per Konto vorweisen können und Arbeitsleistung und Fahrtkosten extra ausgewiesen sind
  • Ja, wenn Sie die Aufwendungen für eine Ihrer vermieteten Wohnungen hatten
  • Nein, wenn Sie außer Material keine Aufwendungen hatten, Helfern bar gezahlt haben, oder es sich bei den Bauleistungen um Neubau handelt
Kann ich Sie fragen, schon wenn ich z.B. Sanierungsarbeiten plane?
  • Ja, denn wenn Sie Arbeiten an Ihrem selbstgenutzten Haus oder an vermieteten Wohnungen vorhaben, ist es besser Sie lassen sich über rechtliche Fragen vorher beraten, denn es ändert sich oft etwas, da ist es gut besser informiert zu sein, als im Folgejahr das Nachsehen zu haben!!!
Was muss ich an Vordrucken und Formularen vorab besorgen?
  • Keine, denn Steuerhilfevereine sind verpflichtet mit ELSTER online die Erklärungen zu erarbeiten und zu versenden!
  • Erforderliche Listen und Vordrucke sind vorhanden. Gut wäre jedoch, so Sie viele Belege haben, sie in Sachgruppen zu sortieren. Das vereinfacht die Arbeit bei Ihrem Termin.
Erhalte ich meine Erstattung schon von Ihnen ausgezahlt?
  • Nein, denn Steuerhilfevereinen ist die Vorfinanzierung von Erstattungen gesetzlich untersagt!
Muß ich alle Belege vorlegen?
  • Die Zeit zwischen dem Versand Ihrer Erklärung, per ELSTER und dem Erlass des Bescheides, durch das Finanzamt, verkürzt sich von Jahr zu Jahr. Auch Sie können dazu beitragen. Haben Sie stets alle Belege oder reichen Sie sie nach.
  • Es besteht "Belegvorhaltepflicht" und das heißt, Sie müssen die Belege haben und bei Aufforderung, tatsächlich im Original vorlegen können. Deshalb, ausdrucken und mitbringen. Anschließend auf jeden Fall aufbewahren! Zwar wurde die "Belegvorlagepflicht" eingeschränkt, das heißt jedoch nicht, dass sie nicht da sein müssen!
  • Belege, die bei der Erstellung der Erklärung relevant waren, müssen 10 Jahre aufbewahrt werden.

Lassen Sie sich auf uns ein und " Ohne Fragen keine Antworten" werden Sie Mitglied im LHV Nordharz e.V.

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