Rentner keine Angst vorm Fiskus

Nicht jeden Rentner trifft die Rentenbesteuerung wirklich, deshalb

"Angst machen gilt nicht"!!!

Muss ich mir nun als Rentner bzw. Rentnerin, Gedanken dazu machen, wieder zum Finanzamt gehen zu müssen....?

Ja, um ganz sicher zu gehen, sollten Rentner und Rentnerinnen die 2 Renten (z.B. Altersrente und Betriebsrente) beziehen und dazu andere Einkünfte wie z. B.

  • aus Vermietung
  • aus Pachten für Ackerland
  • aus Kapital (Zinsen über die freigestellten Beiträge hinaus)
  • aus zusätzlichen Tätigkeiten als Arbeitnehmer
haben, sollten Sie das prüfen lassen. Doch keine Angst, genau dann, wenn Sie das getan haben, können Sie wieder ruhig schlafen. Ist nämlich garnicht schlimm und meist nicht viel zu tun. Die Finanzämter sind kulant bei geringen Beträgen die man zu Leisten verpflichtet ist und verspätet erklärt. Jedoch sollte inzwischen klar sein, dass auch Rentner an ihrer Erklärungspflicht nicht mehr vorbei kommen.

Ja, wenn bei einer Rente 1600 € mtl./bei 2 Renten 1800 € überschritten werden, kann es zu Einkommensteuerzahlungen kommen.

Ja, bei Ehepaaren ist bei gemeinsamer Rente von 3600 € mit einem Betrag für den Fiskus zu rechnen.

Lassen Sie schon jetzt von Beratern prüfen ob und auch ab wann Sie sich wieder erklären müssen, dann ersparen Sie sich die Aufforderung vom Fiskus, die nur Aufregung bedeutet !!!

Sollte sich dann herausstellen, dass künftig keine Einkommensteuer zu entrichten ist, können Sie mittels einer Prognose, die ihr Berater gern für Sie erstellt, beim Finanzamt beantragen, dass auf künftige Veranlagungen verzichtet wird.

Das Finanzamt teilt Ihnen dies schriftlich mit, so dass Sie in Zukunft ganz beruhigt Ihren wohlverdienten Lebensabend genießen können.

Werbungskosten für Rentner und Pensionäre finden Sie hier: