Beitragsordnung ab 2015 gültig

Beitragsklassen Betrag Brutto Mehrwertsteuer Betrag Netto bei einem Einkommen
von bis zu...:
1

2

3

4

5

6

7

8

9

10

50,00 €

73,00 €

93,00 €

114,00 €

135,00 €

155,00 €

182,00 €

212,00 €

248,00 €

281,00 €

7,99 €

11,66 €

14,85 €

18,21 €

21,56 €

24,75 €

29,07 €

33,86 €

39,61 €

44,88 €

42,02 €

61,34 €

78,15 €

95,79 €

113,44 €

130,25 €

152,93 €

178,14 €

208,39 €

236,12 €

11.000 €

18.000 €

28.000 €

36.000 €

46.000 €

56.000 €

66.000 €

76.000 €

86.000 €

darüber

 
Die Aufnahmegebühr

beträgt 15,00 € je Person Brutto!
      MwSt.19 %       2,40 €       Netto: 12,60 €

Zum Einkommen gehören: Lohn, Gehalt, Lohnersatzleistungen ((Arbeitslosengeld I und II,
Unterhaltsgeld, Mutterschaftsgeld, Elterngeld (der Betrag ü. 300 €) Krankengeld, Verletztengeld sowie Übergangsgeld))
weiterhin Renten, Kapitaleinkünfte (Zinsen, Dividenden usw.), Unfallrenten, Einnahmen aus Vermietung
und Verpachtung und 50 % aller Auslöse und Erstattungen von AG`ern sowie Abfindungen.

Bei rückwirkendem Beitritt: im Fall eines rückwirkendem Beitritts, wird für den in der Vergangenheit liegenden Zeitraum, derjenige Mitgliedsbeitrag erhoben, der bei einer bereits bestehenden Mitgliedschaft erhoben worden wäre. Bei Ehepaaren werden die Einnahmen Beider berücksichtigt, wird eine Einzelveranlagung erforderlich erfolgt die Festsetzung des Beitrages jeweils einzeln.

Beiträge werden jährlich zeitnah zum 28.02.(29.02.) fällig, ohne dass es eines Hinweises bedarf.
Ermäßigungen sind bis zum Tag der Fälligkeit zu beantragen, danach ist der volle Beitrag zu entrichten
Für die Ermäßigung gilt die, den Beratungsstellenleitern vorliegende DVO zur BO.
Der Antrag auf Ermäßigung ist in der Beratungs- oder Geschäftsstelle zu stellen.
Nach einer internen Erinnerung wird das außergerichtliche Mahnverfahren eingeleitet.
Für das außergerichtliche Mahnverfahren werden Gebühren erhoben, Einwohnermeldeamtsanfragen und andere Kosten ebenfalls an die Mitglieder weiterberechnet.

Die Beitragsordnung wurde am 14.11.2013 durch den Vorstand beschlossen
und den Mitgliedern im Januar 2014 bekanntgegeben in der Mitgliederversammlung vom 28.02.2014 erfolgte nochmals die Bestätigung.