Beitragsordnung ab 2015 gültig |
||||
Beitragsklassen | Betrag Brutto | Mehrwertsteuer | Betrag Netto | bei einem Einkommen von bis zu...: |
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 |
50,00 € 73,00 € 93,00 € 114,00 € 135,00 € 155,00 € 182,00 € 212,00 € 248,00 € 281,00 € |
7,99 € 11,66 € 14,85 € 18,21 € 21,56 € 24,75 € 29,07 € 33,86 € 39,61 € 44,88 € |
42,02 € 61,34 € 78,15 € 95,79 € 113,44 € 130,25 € 152,93 € 178,14 € 208,39 € 236,12 € |
11.000 € 18.000 € 28.000 € 36.000 € 46.000 € 56.000 € 66.000 € 76.000 € 86.000 € darüber |
Die Aufnahmegebühr beträgt 15,00 € je Person Brutto!
Zum Einkommen gehören: Lohn, Gehalt, Lohnersatzleistungen ((Arbeitslosengeld I und II, Bei rückwirkendem Beitritt: im Fall eines rückwirkendem Beitritts, wird für den in der Vergangenheit liegenden Zeitraum, derjenige Mitgliedsbeitrag erhoben, der bei einer bereits bestehenden Mitgliedschaft erhoben worden wäre. Bei Ehepaaren werden die Einnahmen Beider berücksichtigt, wird eine Einzelveranlagung erforderlich erfolgt die Festsetzung des Beitrages jeweils einzeln.
Beiträge werden jährlich zeitnah zum 28.02.(29.02.) fällig, ohne dass es eines Hinweises bedarf.
Die Beitragsordnung wurde
am 14.11.2013 durch den Vorstand beschlossen und den Mitgliedern im Januar 2014 bekanntgegeben in der Mitgliederversammlung vom 28.02.2014 erfolgte nochmals die Bestätigung.
|